FLUCHTTREPPEN

Fluchttreppen (oder auch Feuertreppen, Nottreppen oder notwendige Treppe) dienen als Fluchtweg zum schnellen Verlassen eines Gebäudes. Die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer schreiben unter folgenden Bedingungen eine Fluchttreppe vor:

ab einer bestimmten Gebäudehöhe
für einen Aufenthaltsraum oder Arbeitsraum
falls kein zweiter brandsicherer Ausgang vorhanden ist
bei bestimmten Bedingungen zur Unterstützung der Feuerwehr
Es sind feuerbeständige Treppe, aus nichtbrennbarem Material. Sie verlieren im Brandfalll nicht ihre Tragfähigkeit. Wir planen, konstruieren und bauen Ihre Fluchttreppe ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen, u.a. auch als feuerverzinkte Spindeltreppe in verschiedenen Treppendurchmessern. Mit unserer langjährigen Erfahrung fertigen wir den Anbau einer Treppe an ein bereits bestehendes Gebäude nach Ihren Vorstellungen für Industrie und Privathaushalte.

Rufen Sie uns an unter Tel. 0 23 73 / 6 02 23 – wir beraten Sie gern und finden auch für Sie die passende Lösung!